Kinderzahnheilkunde :

Die Zahngesundheit Ihres Kindes liegt Ihnen natürlich am Herzen. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich mit der Vorsorge und erhöhen Sie so die Chancen Ihres Kindes auf gesunde Zähne .
Der Gesetzgeber sieht für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren zwei, in besonderen Fällen auch drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vor. Die Kosten hierfür übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Über diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen hinaus besteht die Möglichkeit, dass Eltern zusammen mit ihrem Kind an der Kleinkinder-Prophylaxe vor dem 6. Lebensjahr teilnehmen.
In diesen Prophylaxe-Sitzungen werden Eltern über die häuslichen Möglichkeiten der kindlichen Mundhygiene, Fluoridbehandlung und zahngesunder Ernährung beraten.